Hier finden Sie Informationen zur GEMA. Für die im BSB angeschlossenen Vereine sind unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen auf die jeweils gültigen GEMA-Tarife bis hin zur Übernahme der Gebühren durch den Freistaat Bayern möglich.
GEMA:
Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Musiker, Texter und Verleger haben einen Anspruch auf Bezahlung, wenn deren Werke öffentlich zur Aufführung kommen. Das ist weltweit durch Gesetze und Verträge geregelt. Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA diese Rechte und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke entlohnt werden.
Das bayerische Kabinett hatte am 14. Februar 2023 das Sozialministerium ermächtigt, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen. Staatsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, unterzeichneten am 27. März 2023 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung im Wert von jährlich 2,5 Mio. EURO. Dieser Pauschalvertrag wurde für das Jahr 2024 nochmals erweitert. Hiernach gilt:
Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für vier Veranstaltungen pro ehrenamtlich tätigen Verein und Jahr für Veranstaltungen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 500 Quadratmetern.
Angaben für die GEMA
Prüfen Sie bitte, ob Ihr Verein die geforderten Bedingungen für eine gebührenfreie Veranstaltung erfüllt: Link zur Prüfung
Wenn ja, können Sie die Veranstaltung auch selbst anmelden, da hierfür kein Gesamtvertragspartnerschaftsvertrag über den BSB notwendig ist.
ACHTUNG! Auch wenn Sie als Verein die Bedingungen für eine gebührenfreie Veranstaltung erfüllen, muss die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden.
Das können Sie selbst unter diesem Link tun oder von der Geschäftsstelle erledigen lassen. Dazu schicken Sie bitte folgende Angaben (s. unten) und die entsprechenden Titellisten als Excel-Datei (s.u.a. Muster) für jeden Tag der geplanten Veranstaltung einzeln an die Geschäftsstelle. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie als Verein die Bedingungen für eine gebührenfreie Veranstaltung nicht erfüllen. Für evtl. Fragen kontaktieren Sie uns per Mail (kontakt@bsb-1874.de) oder Telefon (089-200 63 513)
Art der Veranstaltung:
- Konzert,
- Theateraufführung,
- Fest,
- Party/Feier/Tanz,
- Bälle,
- Disco,
- Fasching/Fastnacht/Karneval,
- Straßenumzüge/Festumzüge,
- Messe,
- Filmvorführung/Diashow u.ä.,
- Sportveranstaltung,
- Kabarett/Comedy/Lesung u.ä.,
- Märkte im Freien
Art der Musik:
- Livemusik,
- Audio (CD, Streaming etc.)
Finanzierung:
- mit Eintritt (Eintrittspreis)
- Eintritt inkl. Essen u. Getränke bis 64 € oder darüber
- ohne Eintritt im Freien (im Zelt/Biergarten, öffentliche Fläche)
- in Räumen (öffentlich/für geladene Gäste) mit Angabe der Raumgröße!