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Die Sportschützen im BSB

Hier finden Sie allgemeines zum Schießsport, die jeweiligen Ansprechpartner im Schützenwesen, die Richtlinien und Anträge sowie aktuelle Informationen.


Anerkannte BSB-Sportschützen

 

Mit zehn Sportschützengruppen fing es 1965 an. Inzwischen gehören weit über 200 Schützengruppen zum BSB. Diese sind bis auf Kreisebene organisiert, der BSB ist als Schießsporttreibender Verband anerkannt. Unsere Schützengruppen schießen in Schießklassen, von Mädchen und Jungen ab 10 Jahren bis zu den Veteranen. 

Zu unseren Leistungen zählen Schießleiterlehrgänge sowie Waffen- und Sachkundelehrgänge, die zur Ausstellung einer behördlichen Waffenbesitzkarte führen,

Höhepunkte sind die Landes- und Bundesschießen sowie Landesreservistenschießen mit über tausend Teilnehmern.
Nähere Informationen zum Thema Schießsport im BSB erhalten Sie über den Landesschießwart bzw. über unser Generalsekretariat.

 

Die Schießsportordnung des Bayerischen Soldatenbundes

Das Schießen im BSB wird ausschließlich nach sportlichen Grundsätzen betrieben. 
Die Bestimmungen des Waffengesetzes zu Erwerb, Besitz und Benutzung von Schusswaffen und Munition machen es erforderlich, ihre Anwendung im BSB einheitlich und verbindlich zu regeln. 

Präambel

Als vom Bundesverwaltungsamt anerkannter selbständiger schießsporttreibender Verband leitet der BSB die Sportschützentätigkeit in seinem Bereich. 
Durch Aufbau von Sportschützengruppen in den Mitgliedsvereinen
für Männer, Frauen und Jugendliche, durch die Organisation von Lehrgängen für Schießwarte und Schießleiter, durch Waffensach-kundeausbildungen und Prüfungen in enger Verbindung mit den Verwaltungsbehörden, sowie durch Übungsschießen und Schießwettkämpfe auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene
wird der Schießsport als Breitensport vom BSB gefördert.

Die Anerkennung des BSB durch das Bundesverwaltungsamt verlangt von allen Schützen die strikte Einhaltung dieser Schießsportordnung mit seinen Sicherheitsbestimmungen.

 

Es ist Aufgabe der ehrenamtlichen Mandatsträger ausschließlich nach dieser Sportordnung zu verfahren. Es dürfen keine Schießübungen entgegen § 15/6 WaffG und § 7 AWaffV durchgeführt werden.

Die Waffen, die für den BSB – Sportschützen zum Tragen kommen, müssen den Vorgaben des § 6 AWaffV entsprechen.

Der Landesschießwart mit seinen Vertretern und den von ihm Beauftragten ist dem Präsidium des BSB für die Einhaltung der Schießsportordnung verantwortlich.

Der Schießsport erfolgt gemäß den Weisungen des Landesverbandes, der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen der zuständigen Verwaltungsbehörden.