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Das Versicherungswesen im Bayerischen Soldatenbund

Hier finden Sie Informationen zu Ansprechpartner und den einzelnen Versicherungsleistungen aus diesem Angebotspaket des BSB.


Ansprechpartner   Aktuelle Informationen Versicherungsdienst
  Leistungen n.n. Sterbegeldversicherung
  Vereins-Haftpflichtversicherung Sach-(Fahnen)-versicherung Unfallversicherung

Ansprechpartner:


Stefan Schmid

Referent für Versicherungswesen
im Bayerischen Soldatenbund
Anschrift: Am Tradl 29,92545 Niedermurach
Tel.: 09671-826 9473
Fax: 0941-4639 2812
versicherung.schmid@gmail.com


Der Versicherungsdienst des BSB

Der BSB hat für seine Mitglieder und Vereine besonders günstige Gruppenversicherungen abgeschlossen. Dadurch sind nahezu alle, im Vereinsleben möglichen Schäden versichert. Die Prämien hierfür sind bereits im Verbandsbeitrag enthalten.

Die äußerst günstigen Konditionen gelten nur für uns – den BSB. Kein anderer Verband kann das Bieten!

Ein starkes Argument, uns beizutreten.

Wir stehen laufend in Verhandlungen, den schon jetzt hervorragenden Versicherungsschutz noch weiter zu verbessern – zum Wohle unserer Mitglieder.
Dieser umfasst:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Sachversicherung

Außerdem bieten wir über einen Rahmenvertrag eine Sterbegeld-Versicherung zu günstigen Bedingungen an.

Einzelheiten dazu finden Sie im Menüpunkt "Sozialwerk", über das diese Versicherung abgewickelt wird.


Die Leistungen

Folgende leistungen umfassen unsere Verträge für Vereine, Mitglieder und Gäste:


Die Vereins – Haftpflicht – Versicherung:
 

Alle Vereine des BSB und ihre Mitglieder sind versichert gegen Haftungsansprüche, die sich aus einer Tätigkeit für den Verein oder aus Veranstaltungen des BSB (im Ortsverein, Kreis-, Bezirks- oder Landesverband) ergeben. Was sind Haftpflichtansprüche? Jeder Verein haftet für Schäden, die durch Tätigkeiten eines Mitglieds im Ortsverein oder durch Veranstaltungen des BSB verursacht wurden. (Man unterscheidet Personen-, Vermögens- und Sachschäden). Versichert sind also Mitglieder gegen Ansprüche geschädigter Personen, die verletzt wurden oder andere gesundheitliche Schäden erlitten haben (Personenschäden), deren Eigentum beschädigt wurde (Sachschäden) oder deren Vermögen beeinträchtigt wurde (Vermögensschäden) … wenn der BSB Verursacher ist! Ansprüche von BSB-Mitgliedern untereinander sind auch versichert. 

Was ist in der Haftpflichtversicherung nicht versichert? 

·         Schäden an Eigentum und Vermögen des BSB 

·         Schäden an unentgeltlich überlassenen fremden Sachen

·         Kfz im Straßenverkehr 

·         Personentransport mit Kfz 

·         Personenschäden von BSB-Angehörigen, sofern es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in dem Unternehmen handelt, in dem die schadensverursachende Person angestellt ist.

Die Versicherungssummen betragen für:

  • Personenschäden 3.000.000 EUR, Keine Selbstbeteiligung
  • Sachschäden 3.000.000 EUR - Selbstbeteiligung 150 EUR
  • Vermögensschäden 300.000 EUR - Selbstbeteiligung 10% 

Die Sach- (Fahnen) versicherung

Versichert sind Fahnen:

·         am Aufbewahrungsort gegen Feuer und Einbruchdiebstahl bis 15.000 €

·         während eines Transports (PKW, Bus oder Bahn) Hin- und Rücktransporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Raub, Erpressung, Diebstahl) 
bis 12.500 €.

·         am Veranstaltungsort gegen Feuer, Blitzschlag, Diebstahl bis 12.500 €.

Wichtig: 

·         Die erste Fahne ist versichert!

·         Ab 22 Uhr in geschlossenem Behältnis aufbewahren.


Die Unfallversicherung

Mit ihr sind unmittelbare Kosten abgedeckt, welchen BSB-Mitgliedern, Schützen und Böllerschützen durch Unfälle „im Dienst“ entstehen.

Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, Ausgleich für verminderte Erwerbsfähigkeit und private Unfälle sind nicht abgedeckt.

Die Versicherungssummen betragen bei:

·         Invalidität 30.000 €

·         Tod 5.000 €

·         Kosmetische Operationen 10.000 €

·         Bergungs- u. Rettungskosten 100.000 €

 

Besonderheit hierbei:

Alle Personen ohne Altersbegrenzung können versichert werden.


Aktuelles aus dem Versicherungswesen

Veranstaltungs- und Fahnenbewegungsmeldungen sind nicht mehr erforderlich!  

Die Versicherungsleistungen stellen sich wie folgt dar:
 

  • Ansprüche fremder Geschädigter für Schäden (durch den BSB) an Gebäuden, Räumen, Gedenkstätten, Schießanlagen, die also nicht dem BSB gehören oder ihm zur Nutzung überlassen wurden (Achtung: Nutzungsvertrag erforderlich!).  
  • Ansprüche Geschädigter, z. B. Besucher, Teilnehmer, Mitarbeiter und Helfer wegen erlittener Schäden bei üblichen Vereinsveranstaltungen. Dazu gehören - Schießveranstaltungen, Märsche, Übungen (VVag) - Versammlungen, Tagungen, Sitzungen, Seminare - Fest- und Gedenkveranstaltungen, Festzüge (Zuschauer oder Teilnehmer) - Kameradschaftsabende - Tätigkeiten und Arbeiten zur Vorbereitung solcher Vorhaben.

Zu unserer erweiterten Vereinshaftpflicht gehören auch Schäden aus solchen Veranstaltungen, die den Zwecken des Vereins dienen, wie - Unternehmungen zur Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit - Fahrten (Rad, Boot, Floß usw.) - Wanderungen, Besichtigungen - Spiele, Grillfeste, Tanz.