Hier finden Sie Informationen zur Struktur bzw. Gliederung und zu den Organen des Verbandes.
Die Grundgliederung des BSB:
Organe des BSB sind:
· die Landesversammlung,
· das Präsidium,
· der Vorstand,
· das Schiedsgericht und
· die Untergliederungen auf Bezirks- und Kreisebene.
Die Landesversammlung ist eine Delegiertenversammlung; sie findet alle drei Jahre statt.
Sie nimmt Tätigkeits-, Haushalts- und Revisorenberichte entgegen, entlastet das Präsidium, setzt den Verbandsbeitrag fest, wählt das Präsidium und beschließt Satzungsänderungen.
Das Präsidium tritt jährlich mindestens zweimal zusammen; z. B.
· beschließt es Maßnahmen zur Verbandsarbeit,
· erlässt es Ordnungen zur Durchführung der satzungsgemäßen Zwecke,
· koordiniert es wichtige Veranstaltungen,
· genehmigt es Haushaltspläne und nimmt Haushaltsabrechungen und Berichte hierzu entgegen,
· ernennt es Ehrenmitglieder.
Das Präsidium ist der Landesversammlung verantwortlich.
Der Vorstand nimmt die Geschäfte des Präsidiums ständig wahr.
Das Schiedsgericht entscheidet endgültig über verbandsinterne Streitfälle.
Die Landesversammlung ist eine Delegiertenversammlung, die nach Satzung alle drei Jahre durchzuführen ist.
Aufgaben der Landesversammlung sind u. a.:
· Entgegennahme der Tätigkeits-, Haushalts- und Revisorenberichte,
· Festsetzen des Verbandsbeitrages,
· Entlastung des Präsidiums,
· Durchführung von Neuwahlen gemäß BSB-Wahl- und Delegiertenordnung.
· Vorstellung und Beschluss von Satzungsänderungen.