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Befürwortungsrichtlinien Stand 07/2017

Werte Sportschützin, werter Sportschütze.
 

Hier für euch einigen Hinweis zur Antragsstellung bzw. Bearbeitung der Anträge. 

Grundsätzlich benötigen wir zu einem Waffenantrag: 

1.   Den 2 Seitigen Antrag des BSB auf Bedürfnissbescheinigung. 

2.   Den Nachweis der Regelmäßigen Teilnahme am Schießsport. 

3.   Den Nachweis (Kopien) über bereits vorhandene Waffen / der Sachkunde. 

4.   Einen an den Vereinsschießwart und frankierten Rückumschlag. 

5.   Den Zahlungsnachweis der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10.- Euro. 

 

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Wichtig unbedingt durchlesen: 

Der komplette Antrag wird nach der Bearbeitung nicht zurückgesendet, sondern verbleibt als Nachweis beim Landesschießwart. Der Vereinsschießwart erhält eine Befürwortung zur Aushändigung an den Antragsteller und zur Kenntnisnahme für seine Unterlagen. 

Für jede Bescheinigung ist ein separater Antrag zu stellen


=> Vortrag Wolfgang Burger JHV 2023 zum Waffenrecht und Bedürfnisanträge (pdf)

Zu 1. - Den 2 Seitigen Antrag des BSB auf Bedürfnissbescheinigung. 

Der Antrag ist am Computer, mit der Schreibmaschine oder in Ausnahmefällen handschriftlich auszufüllen. Nicht lesbare/unvollständige Anträge gehen zurück. 

Blatt 1 wird vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben, Blatt 2 durch die entsprechenden Vereins-, Kreis- und Bezirksschießwart. Diese prüfen die Angaben und bestätigen diese. Sind Posten nicht besetzt bitte dies vermerken. Unterschriften in eigener Sache sind zu vermeiden. 


Zu 2.  - Den Nachweis der Regelmäßigen Teilnahme am Schießsport. 

Nachweis über regelmäßiges Schießen. Das bedeutet mind. 1-mal im Monat oder unregelmäßig mindestens18 mal im Jahr mit einer EWB-pflichtigen Waffe. Es kann maximal 1 Training/Wettkampfschießen pro Tag gezählt werden. 

Auch bei den 18 Trainingseinheit pro Jahr sind diese regelmäßig zu verteilen und nicht im Block in wenigen Wochen nachzuweisen. 

Ab der 3. Kurzwaffen bzw. 4. Halbautomatischen Langwaffe sind die entsprechenden Leistungen im Antrag durch den Antragsteller nachzuweisen. Die nötigen Mindestringzahlen sind auf Seite 10, Teil A des Sporthandbuches ersichtlich. Die Nutzung aller im Bestand befindlicher Sportwaffen wird ebenso berücksichtigt. Der Nachweis soll in geeigneter Weise erbracht werden, z.B. Kopien der Ergebnislisten/Urkunden. Eine Kopie des Schießbuches genügt nicht. 

Die Nachweise sind mit aktuellem Datum zu erbringen, es können keine Nachweise über regelmäßiges Schießen anerkannt werden, die nicht bis in den aktuellen Monat ggf. vorherigen Monat reichen. Ebenso werden keine Nachweise der Mindestringzahl die älter als 12 Monate sind anerkannt. 

Die Nachweise sind zur Vereinfachung der Bearbeitung durchzunummerieren. 


Zu 3. - Den Nachweis (Kopien) über bereits vorhandene Waffen / der Sachkunde. 

Bei Erstanträgen, auch bei Schützen die bereits Waffen besitzen, die nicht über den BSB befürwortet wurden, ist ein Nachweis der Waffensachkunde in Kopie vorzulegen. 

Nachweis aller Waffenbesitzkarten in Kopie, jeweils Vorder- und Rückseite, mit dem Namen des Antragstellers beschriftet. 

Sollte sich bereits eine für die beantragte Disziplin geeignete Waffe im Bestand des Antragstellers befindet ist auf einem separaten Blatt zu begründen warum diese entweder nicht geeignet ist (Lauflänge, Gewicht etc.). Ggf. ein Bild beifügen, oder warum eine zusätzliche Waffe zu Leistungssteigerung unbedingt benötigt wird. Bei letzterem unaufgefordert die erreichten Ringzahlen der Letzen Kreismeisterschaft oder höher beilegen. 


Zu 4. - Einen an den Vereinsschießwart und frankierten Rückumschlag. 

Bedürfnisbescheinigungen werden nur an den Vereinsschießwart zur Kenntnisnahme und Aushändigung zurückgesandt. Der dazu benötigte Rückumschlag ist mit der Adresse des VSW zu versehen und ausreichend zu frankieren. Es wir mind. ein DIN A5 Umschlag benötigt um ggf. die Möglichkeit der Rücksendung des Antrages sicher zu stellen. Sollte der Rückumschlag fehlen können die Unterlagen ggf. nicht zurückgesandt werden und werden nach einer Wartefrist zur Entlastung des LSW vernichtet. 


Zu 5. - Den Zahlungsnachweis der Bearbeitungsgebühr 

Für jeden Antrag sind die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10.- EUR auf das Konto der Sportschützen 

DE19 7535 1960 0302 1050 44 

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Vermerk WB und Ihre Schützennummer an z.B. WB ( Ihre Schützennummer). Wenn die Unterlagen richtig ausgefüllt und die oben genannten Unterlagen zum Waffenantrag beigefügt sind, stellt der Landesschießwart eine Verbandsbestätigung des Bayerischen Soldatenbundes 1874 e.V. für das Ordnungsamt aus. 

Bitte helft alle mit, das Verfahren im Sinne des Antragstellers so reibungslos und schnell wie möglich zu gestalten. 

Die Unterlagen werden elektronisch gespeichert. Mit Antragstellung wird diesem Verfahren zugestimmt. 

Es werden keine Unterlagen aus dem Antragsverfahren zurückgeschickt. 

Mit Freundlichem Schützengruß In Treue fest. 

 

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